Einzeltherapie


Mein Behandlungsangebot:

  • Manuelle Therapie
  • Sportphysiotherapie
  • Taping
  • Elektrotherapie und Ultraschall
  • Massage
  • Lymphologische Physiotherapie nach Unfall / Operation am Bewegungsapparat
  • Gleichgewichtstraining

Physiotherapie wird auf ärztliche Verordnung von der obligatorischen Grundversicherung übernommen. Im Krankheitsfall übernehmen die Kunden, je nach individuellem Vertrag, in der Regel 10 % der Kosten selbst. Bei Kosten in Folge eines Unfalles sind diese meistens voll gedeckt.

 

Sie können selbstverständlich physiotherapeutische Leistungen auch als SelbstzahlerIn in Empfang nehmen.

Sie bezahlen 60 CHF pro 30 Minuten.

 

Die Preise für ambulante physiotherapeutische Leistungen sind in einem Tarifvertrag mit den Militär-, Invaliden-, Unfall- und Krankenversicherern geregelt. Als Grundlage der Preisberechnung für physiotherapeutische Leistungen dient der Taxpunktwert. Die Krankenversicherung entschädigt die physiotherapeutischen Leistungen, die im Rahmen der Grundversicherung erbracht werden. Die Selbstkosten für Patienten bestehen aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und 10 % der die Franchise übersteigende Kosten (Selbstbehalt). Die Franchise ist in den Vertragsbestimmungen der persönlichen Krankenversicherung geregelt.

 

Detaillierte Informationen über die Vertragsbestimmungen können der Krankenversicherungspolice entnommen oder bei der Krankenkasse eingeholt werden.

 

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung